Wenn ein Gartenzaun oder eine Hecke rund um das Grundstück gebaut werden soll, gibt es einiges zu beachten. Um keinen Streit mit den Nachbarn zu riskieren, sollte man daher sicher gehen, dass alle gesetzlichen Regelungen eingehalten werden.
Eingrenzung des Grundstücks – Das sollten Sie unbedingt über Einfriedungen wissen!
Was ist eine Einfriedung?
Als Einfriedung bezeichnet man sämtliche Anlagen, welche das Grundstück nach außen abgrenzen. Eine Einfriedung ist dafür da, vor Beeinträchtigungen von außen zu schützen.
Das beinhaltet:
- Einblicke von außen
- Das Betreten von Tieren und Menschen
- Witterungseinflüsse, Wind und Sonne
- sowie Lärm
Eine Einfriedung soll also mehr oder weniger den Frieden auf dem eigenen Grundstück bewahren.
Was an Gartenzaun und Grundstücksgrenze erlaubt ist?
Tote Einfriedungen
Man unterscheidet bei Einfriedungen zwischen den toten und lebenden Einfriedungen. Tote Einfriedungen sind Gartenmauern oder Gartenzäune. Bei toten Einfriedungen sind neben den nachbarrechtlichen Bestimmungen auch noch baurechtliche Auflagen zu erfüllen. Diese Auflagen und Bestimmungen variieren zwischen den Bundesländern.
Als Grenzanlage gilt eine tote Einfriedung, welche mit Zustimmung des Nachbarn auf der gemeinsamen Grundstücksgrenze errichtet worden ist.
bei einer toten Einfriedung sollten die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer sowie die baurechtlichen Auflagen erfüllt werden
Lebende Einfriedungen
Das Gegenstück zu den toten Einfriedungen sind die lebenden Einfriedungen. Zu diesen zählt zum Beispiel die Gartenhecke. Auch für Gartenhecken sind die Grenzabstände zu beachten, welche auch bei Hecken in den verschiedenen Bundesländern einzeln festgelegt sind.
Wenn die Hecke mit Zustimmung des Nachbarn genau auf der gemeinsamen Grundstücksgrenze errichtet wird, gilt diese als Grenzanlage.
Grundstück mit einem lebenden Gartenzaun aus Hecken eingrenzen
Grenzanlage
Tote und lebende Einfriedungen können als Grenzanlage bezeichnet werden, wenn diese auf der Grundstücksgrenze mit Zustimmung des Nachbarn errichtet worden sind. Wenn etwas an der Grenzanlage geändert werden soll, müssen demnach erst beide Parteien ihr Einverständnis geben.
Sichtschutzzaun
Ein Sichtschutzzaun zählt ebenfalls als Einfriedung, da dieser vor Blicken von außen auf das Grundstück schützt. Diese können aus verschiedenen Materialien bestehen und bis zu zwei Meter hoch sein. Bevor ein Sichtschutzzaun gebaut wird, ist es zu empfehlen die zuständige Baubehörde anzurufen, und zu fragen, welche Richtlinien es für die Einfriedung gibt. Außerdem ist ein Blick in die Bauordnung des Bundeslandes notwendig.
Privatsphäre im Garten schaffen mit einem Sichtschutzzaun
Ortsüblich
Grundsätzlich muss eine Einfriedung immer ortsüblich sein. Doch, was bedeutet das? Die Ortsüblichkeit bestimmt neben der Höhe und Beschaffenheit auch die Art der Einfriedung. Eine Einfriedung darf das allgemeine Erscheinungsbild nicht zerstören. Wenn alle Nachbarn eine kleine Hecke zwischen den Grundstücken haben, ist eine über 1,8 Meter hohe Mauer nicht ortsüblich und zerstört das allgemeine Erscheinungsbild. Am besten schaut man sich dafür andere Einfriedungen in der direkten Nachbarschaft an.
Gesetz dem Fall, dass die Ortsüblichkeit aufgrund von stark variierenden Einfriedungen nicht klar erkennbar ist, gelten die Nachbarrechtsgesetze. Diese sagen aus, wie hoch und von welcher Art die Einfriedung sein darf. Während in Nordrhein-Westfalen eine 1,20 Meter hohe Mauer oder Zaun erlaubt ist, dürfen in Sachsen-Anhalt bis zu 2 Meter hohe Zäune genutzt werden. Auch hier lassen sich die genauen Bestimmungen im Nachbarrechtsgesetz finden.
das Errichten einer Einfriedung an der Grundstücksgrenze ist mit dem Nachbarn jedenfalls abzusprechen
Einfriedungsplicht
Auch die Einfriedungspflicht unterscheidet sich zwischen den Bundesländern. Während in sechs Bundesländern keine Plicht herrscht, ist es in anderen Bundesländern komplizierter. Es kommt auf die Ortsüblichkeit, die Lage und die direkten Nachbarn an. Auch hier sollte das Nachbarrechtsgesetz des jeweiligen Bundeslandes gelesen werden oder bei Fragen die zuständige Baubehörde angerufen werden.